Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 23 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage hinter dem Hausanschluss (Kundenanlage), mit Ausnahme der Messeinrichtung des Wasserversorgungsunternehmens, der Grundstückseigentümer verantwortlich ist. Insbesondere teilen wir mit, dass der Filter Bestandteil…
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und…