Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (Nr. 1)
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können.
1. Ausweisung von zusätzlichen Flächen für die Windenergie im Rahmen einer isolierten Positivplanung - Antrag der Windenergie Sammethöhe Planungsgesellschaft mbH, Twist auf Ausweisung zusätzlicher Sonderbauflächen für die Windenergie auf den Gemarkungen Niederöfflingen und Oberscheidweiler a) Information b) Planaufstellungsbeschluss…