Aufgrund vorliegender Beschwerden möchten wir an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten hinweisen. So ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (einschließlich Rasenmäher) an Werktagen
in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr nicht erlaubt.
in der letzten Zeit häufen sich Eingaben bei unserer Verwaltung, dass es auf den für den Radverkehr freigegeben Wirtschaftswegen zu Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Grundstücken kommt. Wir möchten dies zum Anlass nehmen und alle Beteiligten zu einem guten…