Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (Nr. 1)
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können.
1. Ausweisung von zusätzlichen Flächen für die Windenergie im Rahmen einer isolierten Positivplanung - Antrag der Windenergie Sammethöhe Planungsgesellschaft mbH, Twist auf Ausweisung zusätzlicher Sonderbauflächen für die Windenergie auf den Gemarkungen Niederöfflingen und Oberscheidweiler a) Information b) Planaufstellungsbeschluss…
Aufgrund vorliegender Beschwerden möchten wir an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten hinweisen. So ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (einschließlich Rasenmäher) an Werktagen
in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr nicht erlaubt.