Aufgrund vorliegender Beschwerden möchten wir an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten hinweisen. So ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (einschließlich Rasenmäher) an Werktagen
in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr nicht erlaubt.
Am Dienstag, den 21.04.2026, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung…