Wegen der Feiertage ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Für die Ausgabe KW 16 unserer Wochenzeitung VerbandsgeMEINde Wittlich.Land ist deswegen Einsendeschluss am
Gemäß dem Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz (LFtG) sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich wahrnehmbaren Tätigkeiten untersagt, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Tages widersprechen. Dies betrifft insbesondere private Floh- und Trödelmärkte, bei denen gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden. Solche Veranstaltungen gelten rechtlich als werktägliche und…