Hinweise zum Abrennen des Silvesterfeuerwerks

Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Knallfrösche, China-Böller, Feuerwerksraketen) nur in der Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden.

Damit das Feiern zum Jahreswechsel in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ohne Zwischenfälle verläuft, möchten wir einige Verhaltenstipps für ein unglücksfreies Silvester geben:

1. Achten Sie auf Kinder. Kinder können die Gefahren von Feuerwerk nicht einschätzen!
Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten sie darauf achten, dass sich insbesondere kleine Kinder in sicherem Abstand vom Feuerwerk aufhalten, um gefährliche Verletzungen wie Erblindungen, Taubheit oder Verbrennungen zu verhindern!

2. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Menschen oder Tieren!
Sicherer ist das Entzünden von am Boden abgelegten Feuerwerkskörpern. Raketen lässt man am besten aus Getränkeflaschen in den Himmel steigen. Wichtig ist dabei ein fester Stand der „Startrampe“.

3. Halten sie Abstand zu brennbaren Gegenständen!
Feuerwerk sollte nur im Freien und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen (z.B. Briefkästen, Papiercontainer, Holzstapeln oder Hecken) verwendet werden.

4. Berücksichtigen Sie Ihre Umgebung!
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

5. Verwenden sie nur geeignete Feuerwerkskörper!
Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisungen der Hersteller der Feuerwerkskörper und verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfzeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung).

6. „Blindgänger“ sollten sie nicht erneut benutzen!
Wenn die Lunte von Feuerwerk nicht mehr sichtbar glimmt, keinesfalls ein zweites Mal anzünden. Da Kinder häufig am nächsten Tag Reste von Feuerwerk suchen, entfernen sie nach Möglichkeit gefährliche Blindgänger.

7. Halten Sie einen Eimer mit Wasser bereit!
Als Sicherheitsmaßnahme empfehlen wir einen Eimer mit Wasser, einerseits als Löschmittel und andererseits zum Kühlen von evt. Brandverletzungen bereitzustellen!

8. Achtung Feinstaubbelastung!
Das Bundesumweltamt warnt vor Feinstaubbelastungen während und nach der Silvesternacht. Bitte halten Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht im unmittelbaren Rauch der gezündeten Feuerwerkskörper auf. Als eigenen Beitrag zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht empfiehlt das Bundesumweltamt das persönliche Feuerwerk einzuschränken oder sogar ganz darauf verzichten.

Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, informieren Sie sofort den

Notruf (112)

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das neue Jahr.


Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
als örtliche Ordnungsbehörde

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