Wahl
der Schöffinnen und Schöffen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die
Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des
Amtsgerichts Wittlich und den Strafkammern des Landgerichts Trier
Öffentliche
Auslegung der Vorschlagsliste
Die
Gemeinderäte der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben ihre
Beschlüsse über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für
das Landgericht Trier und das Amtsgericht Wittlich gefasst.
Die
Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, den, 03.07.2023
bis einschließlich
Montag, den, 10.07.2023
zu
jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.
Gegen
die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der
Auslegung, das ist bis zum 17.07.2023, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516
Wittlich, Zimmer 205, erhoben werden.
Der
Einspruch kann sich nur darauf begründen, dass in die Vorschlagsliste Personen
aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht
aufgenommen werden durften oder sollten.
Diese
Bekanntmachung gilt nicht für die Ortsgemeinden Dierfeld, Eckfeld, Esch,
Heidweiler, Karl, Laufeld, Musweiler,Oberöfflingen und Schladt, da aus diesen
Gemeinden keine Vorschläge vorliegen.
Wittlich,
den 27.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land