Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für
das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 14.11.2023 dem Verbandsgemeinderat
zugeleitet.
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Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 liegt mit
Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum Tage
der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag von
8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von
8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme in der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203
öffentlich aus.
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Die Einwohnerinnen und Einwohner der der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen
bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516
Wittlich, oder elektronisch an einzureichen. Der
Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die
Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge
in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.