Hinweise für Hundehalter in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Es ist sehr erfreulich, dass die meisten von Ihnen die Regeln für die Hundehaltung kennen und diese auch vorbildlich beachten.

Jedoch führen unangeleintes Ausführen der Hunde und die Verunreinigungen durch Hundekot immer wieder zu berechtigten Beschwerden besorgter Bürgerinnen und Bürger.

Daher möchten wir Sie hiermit auf einige rechtliche Vorschriften bezüglich der Hundehaltung hinweisen.

Anleinpflicht

Gemäß den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, dürfen Sie Ihren Hund innerhalb der bebauten Ortslage und in öffentlichen Anlagen nur angeleint führen.

Außerhalb der bebauten Ortslage müssen Sie Ihren Hund umgehend und ohne Aufforderung anleinen, wenn sich Ihnen andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass selbst gut erzogene und allgemein friedliche Hunde, insbesondere bei Kindern und ängstlichen Menschen, Angst und Unbehagen hervorrufen können, zumal ein Fremder nicht abschätzen kann, ob es sich bei Ihrem Hund um ein friedliches oder aber um ein aggressiveres Tier handelt.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Hund nicht ohne geeigneten Hundeführer ausgeführt wird oder frei umherläuft. Der Hundeführer muss in der Lage sein, so auf den Hund einzuwirken, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Verunreinigung durch Hundekot

Achten Sie bitte auch darauf, dass öffentliche Anlagen, Straßen und Wege nicht durch das „Geschäft“ Ihres Hundes verunreinigt werden. Andernfalls müssen Sie diese Verunreinigung unverzüglich entfernen. Hierzu sind Führer und Halter des Hundes gleichermaßen verpflichtet.

In vielen Gemeinden wurden hierfür sogenannte „Hundetoiletten“ eingerichtet.

Helfen Sie bitte mit, öffentliche Anlagen, Straßen und Wege sauber zu halten.

Ordnungswidrigkeit

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Bedenken Sie bitte: Wer als Einzelner die Regeln missachtet, bringt leicht alle Hundehalter in Verruf !


Verbandsgemeinde Wittlich-Land
-örtliche Ordnungsbehörde-

Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.