für die Ortsgemeinden
Altrich, Arenrath,
Bergweiler, Bettenfeld, Binsfeld, Bruch, Dierfeld, Dierscheid, Dodenburg,
Dreis, Eckfeld, Eisenschmitt, Esch, Gipperath, Gladbach, Greimerath,
Großlittgen, Hasborn, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Hupperath, Karl,
Klausen, Landscheid, Laufeld, Meerfeld, Minderlittgen, Musweiler,
Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Niersbach, Oberöfflingen,
Oberscheidweiler, Osann-Monzel, Pantenburg, Platten, Plein, Rivenich, Salmtal,
Schladt, Schwarzenborn, Sehlem, Wallscheid und die Stadt Manderscheid
1.
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025,
findet die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18:00 Uhr.
2.
1)
Die
Ortsgemeinde Altrich bildet einen
Wahlbezirk.
Wahlraum:
Altreiahalle, Schulstraße 10
2)
Die
Ortsgemeinde Arenrath bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Herforster Straße 5
3)
Die
Ortsgemeinde Bergweiler bildet einen
Wahlbezirk.
Wahlraum:
Bürgerhaus, Brühlstraße 9
4)
Die
Ortsgemeinde Bettenfeld bildet einen
Wahlbezirk.
Wahlraum:
Mehrzweckgebäude (Eingang Holzbeulstraße), Schulstraße 35
5)
Die
Ortsgemeinde Binsfeld bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Kindergarten, Peter-von-Binsfeld-Straße 3
6)
Die
Ortsgemeinde Bruch bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Schulstraße 4
7)
Die
Ortsgemeinde Dierscheid bildet einen
Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Karl-Kaufmann-Weg 15
8)
Die
Ortsgemeinde Dreis bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Grundschule Dreis, Kirchstraße 21
9)
Die
Ortsgemeinde Eckfeld bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Bürgersaal, Brunnenstraße 19
10) Die Ortsgemeinde Eisenschmitt bildet zusammen mit der Ortsgemeinde Schwarzenborn einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Clara-Viebig-Zentrum/Mehrzweckraum, Manderscheider Straße 2, 54533 Eisenschmitt
11) Die Ortsgemeinde Esch bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Römerstraße 1
12) Die Ortsgemeinde Gipperath bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Feuerwehrhaus, Hauptstraße 20
13) Die Ortsgemeinde Gladbach bildet einen Wahlbezirk
Wahlraum:
Lehrerhaus, Neustraße 1
14) Die Ortsgemeinde Greimerath bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Jugendraum, In der Hill 1
15) Die Ortsgemeinde Großlittgen bildet zusammen mit der Ortsgemeinde Musweiler einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Grundschule Großlittgen, Schladter Straße 45, 54534 Großlittgen
16) Die Ortsgemeinde Hasborn bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Am Bahnhof 3 a
17) Die Ortsgemeinde Heidweiler bildet zusammen mit den
Ortsgemeinden Dodenburg und Heckenmünster einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Heidelandhalle, Trierer Straße 4, 54518 Heidweiler
18) Die Ortsgemeinde Hetzerath bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Bürgerhaus, Kirchstraße 7
19) Die Ortsgemeinde Hupperath bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Humbrechthalle, Brunnenstraße 1 a
20) Die Ortsgemeinde Karl bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Neuer Weg 2
21) Die Ortsgemeinde Klausen bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Eberhardsklause, Eberhardstraße 3
22) Die Ortsgemeinde Landscheid ist in folgende drei Wahlbezirke
eingeteilt:
Wahlbezirk 101: Ortsteil Landscheid
Wahlraum: Schwesternhaus,
Hauptstraße 74
Wahlbezirk 102: Ortsteil Niederkail
Wahlraum: Kailbachhalle,
Brückenstraße 2
Wahlbezirk 103: Ortsteil Burg/Salm
Wahlraum: Alte
Schule, Im Bungert 13
23) Die Ortsgemeinde Laufeld bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindesaal, Zur Linde 1
24) Die Stadt Manderscheid bildet einen Wahlbezirk zusammen mit der Ortsgemeinde Dierfeld.
Wahlraum:
Realschule Plus - Musiksaal, Cusanusstraße 7, 54531 Manderscheid
25) Die Ortsgemeinde Meerfeld bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Sportplatzgebäude, Im Flur 11
26) Die Ortsgemeinde Minderlittgen bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Feuerwehrhaus, Neustraße 14
27) Die Ortsgemeinde Niederöfflingen bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Wilhelm-Hees-Halle, Schulstraße 1
28) Die Ortsgemeinde Niederscheidweiler bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Bürgerhaus, Hauptstraße 39
29) Die Ortsgemeinde Niersbach ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 101: Ortsteil Niersbach
Wahlraum: Mehrzweckhalle
/ Bürgersaal, Maareckenstraße 14
Wahlbezirk 102: Ortsteil Greverath
Wahlraum: Bürgersaal
Greverath, Zum Weißenstein 1 a
30) Die Ortsgemeinde Oberöfflingen bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindesaal, Zum Jungischt 2
31) Die Ortsgemeinde Oberscheidweiler bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Brunnenstube, Brunnenstraße 3
32) Die Ortsgemeinde Osann-Monzel bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum: Bürgerhaus Osann, Weinbergstraße 1
33) Die Ortsgemeinde Pantenburg bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindesaal, Laufelder Weg 2
34) Die Ortsgemeinde Platten bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Lieserstraße 13
35) Die Ortsgemeinde Plein bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Schladter Weg 3
36) Die Ortsgemeinde Rivenich bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Bürgerhaus, Moselstraße 16
37) Die Ortsgemeinde Salmtal ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 101: Ortsteil Salmrohr
Wahlraum: Grundschule
Salmtal, Salmstraße 48
Wahlbezirk 102: Ortsteil Dörbach
Wahlraum: Ehemalige
Schule Dörbach, Im Neugarten 19
38) Die Ortsgemeinde Schladt bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
Gemeindehaus, Liesertalstraße 2
39) Die Ortsgemeinde Sehlem bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum:
St. Rochus-Grundschule Sehlem, Schulstraße 15
40) Die Ortsgemeinde Wallscheid bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum: Bürgerhaus, Josef-Meeth-Straße 10 a
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00
Uhr an folgenden Orten zusammen:
·
Briefwahlvorstand 1:
Auszählung
der Ortsgemeinden Altrich, Platten, Sehlem
Ort:
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Sitzungssaal, Raum 108,
Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 2:
Auszählung
der Ortsgemeinden Esch, Hetzerath, Rivenich
Ort: Außenstelle der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Raum 1.21 B, Burgstraße 59,
54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 3:
Auszählung
der Ortsgemeinden Dierscheid, Gladbach, Hupperath, Salmtal (Wahlbezirke 101 u. 102)
Ort:
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Sozialraum, Raum 109,
Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 4:
Auszählung
der Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Greimerath,
Manderscheid, Pantenburg,
Schladt, Schwarzenborn, Wallscheid
Ort: Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land, Dachgeschoss, Raum 401, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 5:
Auszählung
der Ortgemeinden Arenrath, Bergweiler, Binsfeld, Dreis, Karl
Ort: Außenstelle der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Raum 1.16 B, Burgstraße 59,
54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 6:
Auszählung
der Ortsgemeinden Dodenburg, Heckenmünster, Heidweiler, Gipperath,
Minderlittgen,
Osann-Monzel, Plein
Ort:
Außenstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Raum 1.18 B,
Burgstraße 59, 54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 7:
Auszählung
der Ortsgemeinden Bruch, Landscheid (Wahlbezirke 101, 102 u. 103), Meerfeld,
Niederscheidweiler,
Niersbach (Wahlbezirke 101 u. 102), Oberöfflingen,
Oberscheidweiler
Ort:
Außenstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Sozialraum, Raum 1.12
B, Burgstraße 59,
54516 Wittlich
·
Briefwahlvorstand 8:
Auszählung
der Ortsgemeinden Großlittgen, Hasborn, Klausen, Laufeld, Musweiler,
Niederöfflingen
Ort: Außenstelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land, Besprechungsraum, Raum 1.06 B, Burgstraße 59,
54516
Wittlich
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren
Personalausweis oder Reisepass zur
Wahl mitzubringen. Die
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit
amtlichen
Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat
eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel
enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a)
für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
unter Angabe der Partei,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen
Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach
Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine
Kurzbezeichnung
verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf
Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf
dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in
einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht,
welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder
in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,
dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt
werden.
4. Die Wahlhandlung
sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
Feststellung des
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen
Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
ausgestellt ist,
a) durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der
Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und
seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig
der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am
Wahltage bis 18.00 Uhr
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des
Wahlrechts durch einen Vertreter
anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des
Bundeswahlgesetzes).
Ein
Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der
Abgabe seiner Stimme
gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei
der Kundgabe
einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung
oder Entscheidung des
Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
Hilfsperson
besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt
oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger
Assistenz entgegen der
Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung
des
Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.
1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Wittlich, den 07.02.2025
Für die Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Manuel Follmann
Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land