Förderung des Baues von Sport- Spiel- und Freizeitanlagen in 2026

Zur Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gewährt das Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Sportfördergesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom 10.12.2015 Zuwendungen an die Träger von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.

Demnach sind Projekte, für die eine Landeszuwendung erwartet wird, von den Bauträgern bis zum 01.02. eines Jahres über die Verbandsgemeinde bei der Kreisverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr anzumelden.

Maßnahmen, die 2026 zur Förderung kommen sollen, sind somit bis 24.01.2025 hierher zu melden. In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben; außerdem sind eine vorläufige aktuelle Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan sowie eine Planskizze beizufügen. Sofern Nutzungsstunden nachzuweisen sind, sind auch hierüber aktuelle Nachweise beizufügen.

Im Vorgriff auf die neue Verwaltungsvorschrift wird das Mindestkostenvolumen für Förderungen nach der VV Sportanlagenförderung für das nachfolgende Förderjahr bereits von 75.000 € auf 100.000 € angehoben, d.h. es können nur Projekte ab förderfähigen Kosten von mind. 100.000 € für die Prioritätenliste 2026 angemeldet werden.

Unter Bezugnahme auf diese Regelungen bitten wir bis zum 24.01.2025 um Meldung von Vorhaben, die im Jahr 2026 zur Ausführung gelangen sollen, an die Verbandsgemeindegemeindeverwaltung Wittlich-Land, z. Hd. Herrn Joachim Becker.

Bitte melden Sie auch die Maßnahmen an, die bereits in Vorjahren angemeldet waren und bisher nicht zur Förderung vorgesehen sind, sofern eine Förderung weiterhin beabsichtigt ist. Eine automatische erneute Berücksichtigung auf der Prioritätenliste des Landkreises erfolgt nicht.

Da es in der Vergangenheit vermehrt vorkam, dass priorisierte Maßnahmen, in den Jahresförderplan aufgenommen wurden, obwohl die erforderliche Plan- bzw. Ausführungsreife nicht gegeben war, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nur dann in den Jahresförderplan aufgenommen werden können, wenn zum 01.11. mit der Prioritätenliste auch Anträge mit ausführungsreifen Unterlagen vorgelegt werden können und mit der Ausführung unmittelbar nach Bewilligung begonnen werden kann.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr. 06571/107-228.

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