Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Zusammenlegung von Wahlbezirken

Gemäß § 12 Abs. 4 der Bundeswahlordnung hat der stellvertretende Kreiswahlleiter des Wahlkreises 201 – Bitburg – folgende Entscheidungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:

1. Die Wahlbezirke Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Eisenschmitt - Schwarzenborn“.
Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahl in Eisenschmitt durch.

2. Die Wahlbezirke Großlittgen und Musweiler werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Großlittgen - Musweiler“.
Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahl in Großlittgen durch.

3. Die Wahlbezirke Heidweiler, Dodenburg und Heckenmünster werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Heidweiler - Dodenburg - Heckenmünster“.
Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahl in Heidweiler durch.

4. Die Wahlbezirke Manderscheid und Dierfeld werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Manderscheid - Dierfeld“.
Die Stadt Manderscheid führt die Wahl in Manderscheid durch.

Wittlich, 17.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land

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