Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
am 9. Juni 2024
gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO
und
Bekanntmachung der Absichtserklärung gemäß § 19 Abs. 3 KWG
I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4
i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 12 (F) zu 28 (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahl-
vorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 9. Juni 2024 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Wittlich, den 10.05.2024
Manuel Follmann
als Wahlleiter für die Wahl zum Verbandsgemeinderat
Nr. 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Paritätsbezogene Angaben
nach § 17 Abs. 4 Satz 4 KWG
oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG:
Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands
Paritätsbezogene Angaben
nach § 17 Abs. 4 Satz 4 KWG
oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG:
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Paritätsbezogene Angaben
nach § 17 Abs. 4 Satz 4 KWG
oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG:
Abgabe der Absichtserklärung nach § 19 Abs. 3 KWG :
Die Bewerberin Roegler, Jennifer beabsichtigt für die Wahl in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vorliegende Unvereinbarkeit von Amt und Mandat durch Mandatsverzicht zu beseitigen. Ihr ist bekannt, dass die Absichtserklärung rechtlich nicht verbindlich ist.
Nr. 5 Freie Demokratische Partei
Paritätsbezogene Angaben
nach § 17 Abs. 4 Satz 4 KWG
oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG:
Nr. 10 Freie Wählergruppe Wittlich-Land e.V.
Paritätsbezogene Angaben
nach § 17 Abs. 4 Satz 4 KWG
oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG: