Die Veranstaltungsstrecke führt überwiegend über ausgewiesene Rad- und Wirtschaftswege und ist dauerhaft als "Salm-Radweg" ausgeschildert. Auf den nachfolgend genannten kurzen Teilstücken verläuft die Strecke über Kreisstraßen, die für den Fahrzeugverkehr nicht voll gesperrt werden:
Ortsgemeinde Salmtal - K 46 (Salmstraße) ab Einmündung "Salmaue" bis Einmündung "Im Kordel"
Ortsgemeinde Sehlem - K 41 - Einmündung "Ausfahrt Festplatz" bis Einmündung zum "Sportplatzgelände" (freie Strecke).
Die Veranstaltungsteilnehmer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Die Verkehrsteilnehmer werden dort um rücksichtsvolle Fahrweise gebeten.
Folgende Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen sind während der Veranstaltung für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
K 41 in Sehlem - Umleitung über die L 141 bzw. L 47 (Autobahnzubringer).
K 51 in Esch - Umleitung über die K 41 bzw. L 47 - Klausen.
K 48 in Rivenich - Umleitung über die K 41 - L 141 (Hetzerath) - K 47 - Klüsserath.
K 41 in Klüsserath - Umleitung über K 47 - L 141 (Hetzerath) - K 41.
Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Sperrungen und Umleitungsstrecken bitte den Veröffentlichungen unter den Gemeinden Sehlem, Esch und Rivenich entnehmen.
Für den Zeitraum 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist auf der Veranstaltungsstrecke in den vorgenannten Ortsdurchfahrten jeglicher Fahrzeugverkehr, auch der Anliegerverkehr, untersagt. Lediglich Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge dürfen die Sperrstrecken im Einsatzfall befahren.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
als Straßenverkehrsbehörde