Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist in die folgenden Schiedsamtbezirke aufgeteilt:
Schiedsamtbezirk | Ortsgemeinden | Schiedsperson |
Altrich | Altrich Esch Klausen Osann-Monzel Platten Rivenich Salmtal Sehlem | Harald Neumann Römerstraße 10 54518 Bergweiler Telefon: 06571 / 900 94 98 E-Mail: schiedsperson.altrich(at)gmail.com |
Binsfeld | Arenrath Binsfeld Bruch Dierscheid Dodenburg Dreis Gladbach Heckenmünster Heidweiler Hetzerath Landscheid Niersbach | Markus Lautwein Oberstraße 11 54526 Landscheid Telefon: 06575 / 89 57 |
Manderscheid | Bergweiler Bettenfeld Dierfeld Eckfeld Eisenschmitt Gipperath Greimerath Großlittgen Hasborn Hupperath Karl Laufeld Meerfeld Minderlittgen Musweiler Niederöfflingen Niederscheidweiler Oberöfflingen Oberscheidweiler Pantenburg Plein Schladt Schwarzenborn Stadt Manderscheid Wallscheid | Andreas Bredow In der Urwies 4 54533 Bettenfeld Telefon: 0170 - 3421978 |
Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenden Sie sich vertrauensvoll an sie, wenn es um die vorerwähnten Streitigkeiten geht. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
Schiedsämter
Wie schnell ist es passiert: Man streitet sich über Kleinigkeiten und es gelingt nicht, sich wieder miteinander zu vertragen und in Frieden zu leben. Bisher gute Beziehungen werden aufs Spiel gesetzt. Dann kann die Schiedsperson helfen, den Streit zu schlichten und gute nachbarschaftliche oder familiäre Beziehungen zu erhalten.
Aufgaben
„Schlichten statt richten“ ist das Motto, nach dem die Schiedspersonen handeln. Sie sind unter anderem zuständig für strafrechtliche Dinge wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Bedrohung sowie für Streitigkeiten im Rahmen des bürgerlichen Rechts (vermögensrechtliche Ansprüche bis 5.112 €, Nachbarschafts-, Vertrags- und Mietrecht).
Verfahren
Der Antragsteller beantragt bei der Schiedsperson, in
deren Bezirk der Antragsgegner wohnt, einen Schlichtungstermin. Er nennt Name
und Anschrift der Gegenpartei und teilt den Sachverhalt mit, um den es geht.
Ebenso muss er einen Vorschuss in Höhe von 40,00 € zahlen, der am Ende der
Sühneverhandlung abgerechnet wird, meist mit einer Erstattung.
In der Verhandlung versucht die Schiedsperson, eine Schlichtung herbeizuführen
und einen teuren Rechtsweg vor Gericht zu verhindern. Gelingt das, hat man
einen vollstreckbaren Titel. So kann man erzwingen, dass das Vereinbarte auch
eingehalten wird.