Schiedswesen

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist in die folgenden Schiedsamtbezirke aufgeteilt:

Schiedsamtbezirk         
Ortsgemeinden             
Schiedsperson
Altrich
Altrich
Esch
Klausen
Osann-Monzel
Platten
Rivenich
Salmtal
Sehlem
Harald Neumann

Römerstraße 10
54518 Bergweiler

Telefon: 06571 / 900 94 98
E-Mail: schiedsperson.altrich(at)gmail.com


Binsfeld
Arenrath
Binsfeld
Bruch
Dierscheid
Dodenburg
Dreis
Gladbach
Heckenmünster
Heidweiler
Hetzerath
Landscheid
Niersbach
Markus Lautwein

Oberstraße 11
54526 Landscheid

Telefon: 06575 / 89 57
Manderscheid
Bergweiler
Bettenfeld
Dierfeld
Eckfeld
Eisenschmitt
Gipperath
Greimerath
Großlittgen
Hasborn
Hupperath
Karl
Laufeld
Meerfeld
Minderlittgen
Musweiler
Niederöfflingen
Niederscheidweiler
Oberöfflingen
Oberscheidweiler
Pantenburg
Plein
Schladt
Schwarzenborn
Stadt Manderscheid
Wallscheid
Andreas Bredow

In der Urwies 4
54533 Bettenfeld

Telefon: 0170 - 3421978

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenden Sie sich vertrauensvoll an sie, wenn es um die vorerwähnten Streitigkeiten geht. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Schiedsämter

Wie schnell ist es passiert: Man streitet sich über Kleinigkeiten und es gelingt nicht, sich wieder miteinander zu vertragen und in Frieden zu leben. Bisher gute Beziehungen werden aufs Spiel gesetzt. Dann kann die Schiedsperson helfen, den Streit zu schlichten und gute nachbarschaftliche oder familiäre Beziehungen zu erhalten.

Aufgaben

„Schlichten statt richten“ ist das Motto, nach dem die Schiedspersonen handeln. Sie sind unter anderem zuständig für strafrechtliche Dinge wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Bedrohung sowie für Streitigkeiten im Rahmen des bürgerlichen Rechts (vermögensrechtliche Ansprüche bis 5.112 €, Nachbarschafts-, Vertrags- und Mietrecht).

Verfahren

Der Antragsteller beantragt bei der Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt, einen Schlichtungstermin. Er nennt Name und Anschrift der Gegenpartei und teilt den Sachverhalt mit, um den es geht. Ebenso muss er einen Vorschuss in Höhe von 40,00 € zahlen, der am Ende der Sühneverhandlung abgerechnet wird, meist mit einer Erstattung.
In der Verhandlung versucht die Schiedsperson, eine Schlichtung herbeizuführen und einen teuren Rechtsweg vor Gericht zu verhindern. Gelingt das, hat man einen vollstreckbaren Titel. So kann man erzwingen, dass das Vereinbarte auch eingehalten wird.

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