Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz


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Was ist die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz?

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über leitstelle(at)stk.rlp.de.

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bietet im Rahmen der Ehrenamtskarte Vergünstigungen im Familienfreibad Manderscheid, dem Maarmuseum Manderscheid sowie bei Buchungen von Kursen der VHS Wittlich Stadt und Land e.V. an.

Wer beantwortet Fragen?

In allen teilnehmenden Kommunen gibt es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Fragen rund um die Ehrenamtskarte. Auf der Webseite www.wir-tun-was.de sind sowohl diese kommunalen Kontaktpersonen als auch viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden.
Bei allen Fragen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei gerne behilflich, Tel.: 06131 16-5720, E-Mail: leitstelle(at)stk.rlp.de.

  • Jubiläums-Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

    Die Jubiläumskarte ist eine Ergänzung der bereits bestehenden Ehrenamtskarte. Mit ihr soll nun auch langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht werden.

    Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.

    Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände und Kommunen können aber auch Ehrenamtliche für diese Auszeichnung vorschlagen.
     
    Für die "Jubiläumskarte" gibt es ein separates Antragsformular, mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können. Zusätzlich gibt es ein Vorschlagsformular für Vereine, Verbände und Kommunen.

    Die Karte gilt lebenslang. Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet.

    Anträge und Vorschläge sind zu richten an:
    Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
    Kurfürstenstraße 1
    54516 Wittlich

    Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-tun-was.rlp.de.

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