Betroffenenauskünfte

Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Ziel ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen und insbesondere deren Rechte auf Schutz personenbezogener Daten. 

Im Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO ist die Informationspflicht und das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten aufgeführt. Nachstehend möchten wir Sie über die möglichen Datenspeicherungen, -verarbeitungen und -übermittlungen informieren:

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