Kontakte und Eröffnung elektronische Kommunikation
Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Verwaltung
Mit den
nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung die Grundsätze für
die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
- Elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern
nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. - Formfreie elektronische
Kommunikation
Die formfreie elektronische Kommunikation ist immer dann möglich, wenn
eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (zum
Beispiel Anfragen oder allgemeine Mitteilungen).
Zu
allgemeinen Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adressen unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine
formfreie elektronische Kommunikation ist auch an unsere folgenden zentralen
E-Mail-Adressen möglich: info(at)vg-wittlich-land.de.
Formgebundene eLektronische Kommunikation
Eine formgebundene
Kommunikation ist dann erforderlich, wenn zum Beispiel eine Rechtsvorschrift
die Schriftform und somit die eigenhändige Unterschrift anordnet. Dies ist in
vielen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren, so zum Beispiel im
Meldewesen oder im Gewerberecht der Fall. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) finden diese Regelungen auch im Privatrecht (zum Beispiel bei Verträgen)
Anwendung.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1
das Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) auch in Rheinland-Pfalz
Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen elektronischen
Kommunikation eröffnet. Die formgebundene elektronische Kommunikation ist dann
erforderlich, wenn durch eine Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist
und diese Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll.
Voraussetzung zur formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die
Zugangseröffnung durch die Verwaltung. Gemäß §126a BGB gilt entsprechendes im
Privatrecht.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land bietet Ihnen die Möglichkeit zur
elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang (nach §3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land und nicht für Dritte (verlinkte
Einrichtungen, andere Behörden, etc.) gelten.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine
formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen
sein.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land bedient sich der Dienste der
virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS). Die virtuelle Poststelle ist ein
Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender, elektronisch
signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.
Die
virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) ist über www.rlp-service.de erreichbar.
Wir bieten
Ihnen über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) folgende Möglichkeit
zur Übermittlung:
Nachrichtenerfassung innerhalb der Virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz (VPS)
Mit der
Nachrichtenerfassung innerhalb der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)
können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land übertragen und diesen Nachrichten
signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer
Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink.
Nach der Aktivierung des Links können Sie die VPS für den oben beschriebenen
rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der
rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten. Laufzettel) bestätigt
bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen
Auseinandersetzung von Vorteil sein.
Hinweise und rechtliche Besonderheiten
Betreiber der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz
(VPS):
Landesbetrieb
Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: +49 800 6000200
Telefax: +49 6131 605145
E-Mail: HelpDesk(at)ldi.rlp.de
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen
Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)
Die VPS wird
durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS
erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS), die wir für Sie zum Download bereithalten.
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine
rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der
zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere
Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Der Absender trägt
dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten
elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen.
Alle
"elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger
übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat
ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen
Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt
der missbräuchlichen Nutzung gültig war.
Für den
Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte
geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.