Breitbandversorgung

Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land gemäß § 67 Abs. 4 Gem

Sachdarstellung:

Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung und Werterhaltung von Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wie zuletzt in den Bürgermeisterdienstversammlungen der hauptamtlichen Bürgermeister am 08.07.2015 sowie am 16.09.2015 dargestellt, ist die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern.

Im Kreisgebiet haben etwa 89 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens sechs Mbit/s, jedoch nur etwa 47 Prozent eine leistungsfähige NGA[1]-Versorgung ≥ 30 Mbit/s
(Quelle: TÜV Rheinland/Stand Ende 2014). Um den Ausbau einer leistungsfähigen NGA-Versorgung voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 definiert.

Vor diesem Hintergrund strebt der Kreistag Bernkastel-Wittlich laut Beschluss vom 13.07.2015 für das Gebiet des Landkreises die Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des Kreisgebietes mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme (gemäß den Förderrichtlinien des Bundes) voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für mindestens 95 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s.

Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Projektgebietes möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Förderaussichten sind nach Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Bundes- bzw. Landesministerium wesentlich besser, je größer das ausgebaute Gebiet und die Anzahl der teilnehmenden Gemeinden sind.

Nach § 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde, wenn sich kein privater Anbieter für einen NGA-Netzausbau findet (sog. „Marktversagen“). Für das kreisweite Projekt müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau“ von der Verbandsgemeinde übernommen werden und die Ortsgemeinde zustimmen. 

Die Verbandsgemeinde kann Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt (§ 67 Abs. 4 GemO). Von einem dringenden öffentlichen Interesse ist beim NGA-Ausbau, als wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, auszugehen, da die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Gemeinde beim Ausbau eines zukunftssicheren NGA-Breitbandnetzes an ihre Grenzen stoßen wird. Der Zugang zu Bundes- und Landesfördermitteln von insgesamt bis zu 17 Millionen Euro und damit ein wirtschaftlicher NGA-Ausbau werden zudem nur ermöglicht, wenn sich das Projektgebiet auf einen Landkreis erstreckt.

Nach der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinden würde der Landkreis Bernkastel-Wittlich mittels einer vertraglichen Vereinbarung mit den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden temporär den sachlich begrenzten Aufgabenteil „Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz“ übernehmen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen Dritter sowie sonstige Zuwendungen gedeckten Kosten an den Kreis zu erstatten.

Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand vermeintlich gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards leistungsfähigere Telekommunikationsnetze erwarten.

Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie, die derzeit vom TÜV Rheinland für das gesamte Kreisgebiet erstellt wird, schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung, die im ersten Halbjahr 2016 vorgesehen ist, genau beziffert werden. Die Machbarkeitsstudie des TÜV Rheinland beinhaltet u.a. eine Bestandsaufnahme der aktuellen Ausbausituation und soll zeigen, welche Gemeinden unter Berücksichtigung des für die Bundesförderung maßgebenden Ausbauziels (mindestens 85 % der Haushalte haben zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download sowie mindestens 95 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s) noch unterversorgt sind.

Seitens des Landes werden Fördermittel von bis zu sieben Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Bundesförderung kann bis zu zehn Millionen Euro betragen. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ soll Ende 2018 abgeschlossen sein.


[1] Als Hochgeschwindigkeitsnetze / Netze der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) werden elektronische Kommunikationsnetze angesehen, die die Möglichkeit bieten, Breitbandzugangsdienste mit Geschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s zuverlässig bereitzustellen.


Breitbandversorgung Bruch
EU-Flagge

Das Land Rheinland-Pfalz und die Europäische Union (Programm Eler) gewährt der Ortsgemeinde zum Zweck der Breitbandversorgung eine Zuwendung in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten = 94.510 €.

Diesem Betrag liegen Kosten von 145.400 € zu Grunde. Aus der Ausschreibung ging die Telekom Deutschland Gmbh als für die Ortsgemeinde wirtschaftlichster Anbieter hervor.

Durch diese Förderung wird es möglich, dass mindestens 97 % der Bürger der Ortsgemeinde Bruch einen zukunftsfähigen Breitbandanschluss erhalten.

Für die Bezuschussung durch das Land und die Europäische Union möchten wir uns recht herzlich bedanken.
Wappen und Landessiegel RLP

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